Am Ende der Privatinsolvenz steht die Restschuldbefreiung

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Die Restschuldbefreiung ermöglicht es natürlichen Personen, nach einer Wohlverhaltensperiode schuldenfrei zu werden.





Historie:
Bevor die neue Insolvenzordnung 1999 in Kraft trat, war die frühere Konkursordnung vom Grundsatz der unbeschränkten Nachforderung geprägt. Das bedeutete für den Schuldner, dass bis zur Verjährung (30 Jahre) der bestehenden Ansprüche immer wieder eine Pfändung durchgeführt werden konnte.




Heute:
Mit der neuen Insolvenzordnung wurde die Restschuldbefreiung eingeführt. Jetzt hat der redliche Schuldner die Chance zum Neuanfang. Nach Ablauf des Insolvenzverfahrens werden die Verfahrenskosten in der Regel erlassen.


Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens  mit Restschuldbefreiung tritt eine 6 Jahre andauernde Wohlverhaltensphase ein, in der der Schuldner sein pfändbares Einkommen an einen Treuhändler zu übergeben hat, der dies an die Gläubiger weiterverteilt. Der Selbstbehalt des Schuldners erhöht sich nach 4 Jahre und nach 5 Jahren. Nach Ablauf von 6 Jahren ist die Verbraucherinsolvenz abgeschlossen und den Betroffenen wird nun die Restschuld erlassen.

Raimonda Kraemer LL.M.