Eine Überschuldung ist schnell geschehen und kann fast jeden treffen. Mehrere Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Plötzliche Arbeitslosigkeit, Scheitern einer selbständigen Existenz oder einer Immobilienfinanzierung, eine Krankheit, ein unverschuldeter Unfall oder auch eine Ehescheidung, mit den damit verbundenen materiellen und psychischen Belastungen, kann jeden in die Schuldenfalle treiben.
Wenn eine hohe Verschuldung vorliegt, dann droht oft eine Abwärtsspirale mit einer weiteren Vergrößerung des Schuldenbergs. Zinsen, Verzugskosten und Mahngebühren kommen dazu. Am Ende steht die Überschuldung und viele finden aus der Schuldenfalle keinen Ausweg mehr.
Eine empfohlene Umschuldung treibt sie möglicherweise nur weiter in die Schuldenfalle!
Am 1. Januar 1999 ist das neue Insolvenzrecht in Kraft getreten und bietet jetzt erstmalig auch Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit im Wege einer Privatinsolvenz die Überschuldung hinter sich zu lassen.
Wenn Sie sich in der Schuldenfalle befinden, dann kommen Sie zu uns. Wir zeigen Ihnen als verständnisvoller Partner einen Weg auf, wie Sie sich aus dieser Situation befreien können.
Wir wissen welche Wege wir einschlagen müssen, damit am Ende eine Restschuldbefreiung Sie von Ihren Schulden befreit. Bei der Restschuldbefreiung sind genaue Termine und Formalien zu beachten.
Wir sind in der Anwaltskanzlei Luyken für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Spezialistin für Insolvenzen Raimonda Krämer LL.M. unter
0221 28275740.
Wir sprechen Deutsch, Russisch, Englisch und Litauisch.
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