Reform der Privatinsolvenz

 

Seit 17.12.2020 gibt es eine Änderungen im Verbraucherinsolvenzrecht (Privatinsolvenz) auf 3 Jahre Laufzeit. Nach 3 Jahren wird die Insolvenz mit der Restschuldbefreiung beendet.

Allerdings gibt es Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Die Gründe sind im § 290 InsO festgelegt. Beispielsweise wären Insolvenzstraftaten oder bewusste falsche Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse drei Jahre vor dem Insolvenzverfahren gegenüber Banken oder Behörden zu nennen.

Gerne erläutern wir Ihnen die Details für die Privatinsolvenz in einer kostenfreien Erstberatung.

 

 


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