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Natürlich wissen wir in welcher finanziellen Situation Sie sind, aber wir kommen Ihnen mit überschaubaren Ratenzahlungen entgegen.


Wenn Sie ALG II beziehen (oder ein geringes Einkommen haben), dann können wir für Sie den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bezahlt dann die Gerichtskasse Ihres Amtsgerichtes.


In der Erstberatung wird Ihre Situation ausführlich erörtert und es werden Ihre Unterlagen gesichtet. Anhand der Unterlagen und Ihren Ausführungen können wir den Aufwand sehr genau einschätzen und Ihnen die Kosten für die Verbraucherinsolvenz exakt nennen.  


Auf Grundlage individueller Honorarvereinbarungen oder des RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) werden unsere Leistungen erbracht.


Bei einer einfachen Privatinsolvenz wird das Honorar wie folgt berechnet. Für das Schuldenbereinigungsver-verfahren:
1 bis 5 Gläubiger:         300 EUR
Jeder weitere Gläubiger 25 EUR
Bei Erhalt eines Beratungshilfescheins, wird das Schuldenbereinigusverfahren von der Gerichtskasse
bezahlt.
Raimonda Kraemer

Bei Ablehnung des Schuldenbereinigungsverfahrens  stellen wir für Sie den Antrag auf Verbraucherinsolvenz für:
1 bis 5 Gläubiger:        150 EUR
Jeder weitere Gläubiger 15 EUR
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es können Ratenzahlungen vereinbart werden.


Sie brauchen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Zahlungen mehr an Ihre Gläubiger zu leisten.


Bei weiteren anwaltlichen Tätigkeiten (z.B.Widerspruch bei Kontopfändungen, Lohnabtretungen usw.) rechnen wir auf Grundlage von RVG oder einer individuellen Honorarvereinbarung ab.


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