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Kosten
Natürlich wissen wir, in welcher finanziellen Situation Sie sind. Daher kommen wir Ihnen mit überschaubaren Ratenzahlungen entgegen.
Sobald wir für Sie das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren einleiten, können Sie sämtliche Zahlungen an die Gläubiger einstellen.
Wenn Sie ALG I oder ALG II beziehen (oder ein geringes Einkommen haben), dann können Sie den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bezahlt dann die Gerichtskasse Ihres Amtsgerichtes. Wir erklären Ihnen gerne wie Sie dabei vorgehen müssen.
Bei einer Privatinsolvenz wird das Honorar wie folgt berechnet. Für das Schuldenbereinigungsverfahren:
1 bis 5 Gläubiger: 300 EUR Jeder weitere Gläubiger: 20 EUR
Bei Ablehnung des Schuldenbereinigungsverfahrens stellen wir für Sie den Antrag auf Verbraucherinsolvenz für:
Antrag auf Verbraucherinsolvenz: 100 EUR
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Erhalt eines Beratungshilfescheins, wird das Schuldenbereinigungsverfahren von der Gerichtskasse bezahlt.
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